Kirchenvorstandswahl 2024

Am 20. Oktober 2024 werden neue Kirchenvorstände in Bayern gewählt!

Miteinander Gemeinde leiten. Darum geht es im Kirchenvorstand. In ihm beraten und entscheiden gewählte und berufene Ehrenamtliche gemeinsam mit Pfarrerinnen und Pfarrern und anderen Hauptberuflichen auf Augenhöhe. In rund 1.500 bayerischen evangelisch-lutherischen Kirchengemeinden mit rund 12.000 Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorstehern lenken sie die Geschicke der Ortsgemeinde und beteiligen sich an der Leitung der Kirche.

Was ist der Kirchenvorstand?

Der Kirchenvorstand ist das Leitungsgremium der Kirchengemeinde. In ihrer sechsjährigen Amtsperiode gestalten die von den Gemeindegliedern Gewählten oder (zum kleineren Teil) Berufenen das Leben ihrer Gemeinde. Der Kirchenvorstand trägt die Verantwortung und trifft verbindliche Entscheidungen für Aktivitäten, rechtliche und geistliche Fragen der Gemeinde. Ergänzt wird das je nach Gemeindegröße aus sechs bis 15 Mitgliedern bestehende Gremium durch Pfarrerinnen und Pfarrer der Gemeinden.

Wer kann kandidieren?

Wer bei der Kirchenvorstandswahl kandidieren möchte, muss mindestens 18 Jahre alt sein. Die Berufung in den Kirchenvorstand mit allen Rechten und Pflichten ist bereits ab 16 Jahren möglich.

Nähere Informationen für Kandiedierende finden Sie HIER!